HZV-Teilnahme aller hausärztlichen Praxismitglieder vermeidet Abrechnungsfehler

Dr. Jakob Berger

 Für die HZV-Teilnahme von Hausärztinnen und Hausärzten einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)/eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) muss in der Praxis sichergestellt sein, dass bei Antrag auf Teilnahme an einem HZV-Vertrag alle hausärztlichen Mitglieder der BAG/MVZ ebenfalls an denselben HZV-Verträgen teilnehmen bzw. ihre Teilnahme erklären. Auch angestellte Ärztinnen und Ärzte können an den HZV-Verträgen teilnehmen. Die Teilnahme ist aber nicht möglich, wenn es sich um Sicherstellungsassistentinnen oder –assistenten handelt.

Durch die HZV-Teilnahme aller Hausärztinnen und Hausärzte einer Praxis kann eine qualitativ hochwertige Versorgung der HZV-Patientinnen und -Patienten in der Praxis gewährleistet werden.

 Darüber hinaus erleichtert dies die korrekte Abrechnung von HZV-Versicherten. Nehmen alle Hausärztinnen und Hausärzte einer Praxis an der HZV teil, so kann durch alle Teilnehmenden einfach eine Online-Teilnahmeprüfung des Versichertenstatus vorgenommen und direkt der korrekte Abrechnungsschein angelegt werden.

 

 

 

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